Gemeinderatsstizung vom 16.03.2010 PDF Drucken E-Mail

Tagesordnungspunkt 1

Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung



Tagesordnungspunkt 2

Kindergartenbedarfsplanung 2010/2011

In den städtischen Kindergärten stehen derzeit noch 210 Plätze zur Verfügung, davon sind 17 Plätze für Kinder zwischen zwei und drei Jahren.

Nach den rechtlichen Vorgaben müssen zu Beginn des Kindergartenjahres 2010/2011 im September 189 Plätze für Dreijährige bereitgestellt werden; zu Beginn des Kindergartenjahres 2011/2012 192 Plätze.

Bis zum Ende des Kindergartenjahres 2009/2010 werden 145 dreijährige Kinder die städtischen Kindergärten besuchen.

Für zweijährige Kinder stehen derzeit 17 Plätze zur Verfügung.

Der Vorsitzende erklärt, dass bei einem weiteren Bedarf auch kurzfristig reagiert  werden könnte. Der Gemeinderat nimmt von der Kindergartenbedarfsplanung 2010/2011 Kenntnis.



Tagesordnungspunkt 3

Erhöhung der Betreuungsgebühren für die Kleinkindbetreuung


Eine Übersicht über die Gebühren für die Kleinkindbetreuung in den Nachbar-gemeinden  zeige, dass Beilstein zusammen mit Murr mit Abstand die niedrigsten Gebühren erhebt.

Die Gebührenregelung wurde im Sozial- und Jugendausschuss vorberaten.

Einstimmig wurde

b e s c h l o s s e n :


Die Gebühren für die Kleinkindbetreuung werden ab 01.09.2010 um je 20,00 € erhöht.

Es gelten damit folgende Gebührensätze:


Gebühr ab
1 September 2010
5 Betreuungsstunden/Tag
für ein Kind aus einer Familie
ohne weitere Kinder unter 18 Jahren:    115,00 Euro
für ein Kind aus einer Familie
mit zwei Kindern unter 18 Jahren:    92,00 Euro
für ein Kind aus einer Familie
mit drei Kindern unter 18 Jahren:    68,00 Euro
für ein Kind aus einer Familie
mit vier und mehr Kindern u. 18 Jahren:    36,00 Euro



Tagesordnungspunkt 4

Erweiterung der Betreuungszeit der Betreuungsgruppe an der Langhansschule

Beim diesjährigen Zusammentreffen mit den Elternbeiräten der Kindergartenkinder  wurde der Wunsch geäußert, die Betreuungszeit in der Langhansschule an die in der Ganztagesgruppe im Kindergarten Gartenstraße (montags bis donnerstags von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags bis 14:30 Uhr) anzupassen.

Derzeit werden vormittags 56 Kinder betreut; im Schnitt essen 20 Kinder, die dann auch nachmittags anwesend sind.

Eine Umfrage bei den Eltern der Betreuungsgruppe sowie den Schulanfängern hat ergeben, dass Bedarf an der Verlängerung der Betreuungszeit  besteht. Im Jugend- und Sozialausschuss wurde die Angelegenheit vorberaten.

Einstimmig wurde

b e s c h l o s s e n :

1.    Die Nachmittagsbetreuung  wird ab September 2010 bis 17:00 Uhr und freitags bis 14:00 Uhr verlängert.
2.    Die Betreuungsgebühren werden ab 1.9.2010 wie folgt festgelegt:

Modul 1    
Betreuungszeit von 7:00 -13:00 Uhr    Betrag ab 1.9.2010
Für die Grundbetreuung werden die hälftigen Kindergartengebühren erhoben     
Nachrichtlich:    
bei einem Kind in der Familie                      47,50 €
bei 2 Kindern in der Familie                      36,00 €
bei 3 Kindern in der Familie                      24,00 €
bei 4 und mehr Kinder in der Familie                        8,00 €

Modul 2    
von 13:00 - 14:00 Uhr mit Essen    
an 1 Tag                      40,00 €
an 2 Tagen                      55,00 €
an 3 Tagen                      70,00 €
an 4 Tagen                      85,00 €
an 5 Tagen                    100,00 €

Modul 3
von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, freitags bis 14:00 Uhr    
an 1 Tag                      10,00 €
an 2 Tagen                      20,00 €
an 3 Tagen                      30,00 €
an 4 Tagen                      40,00 €
an 5 Tagen                      40,00 €




Tagesordnungspunkt 5


Aufstellung eines Bebauungsplanes „Kelterplatz 2.
Änderung“;
Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Der Bebauungsplan „Kelterplatz -1.Änderung“ (Neufassung) wurde im Rahmen des Sanierungsverfahrens Stadtmitte I aufgestellt, um die Voraussetzungen für einen voll funktionsfähigen, attraktiven Stadtkern zu schaffen. Im Gegensatz zum verkehrsbelasteten Rathausplatz sollte der Kelterplatz die Bedeutung eines beruhigten kommunalen Zentrums zukommen. Am neuen Kelterplatz sollte sich die Möglichkeit der Konzentration kleiner bis mittlerer Läden in attraktiver Lage anbieten, wie sie sich in vergleichbaren Kleinstädten entwickeln.

Der Kelterplatz hat sich entsprechend entwickelt. Lediglich durch den Weggang des Plusmarktes hat sich für eine größere Ladenfläche ein Leerstand entwickelt, der nicht mehr gleichwertig ersetzt werden konnte.

Für diesen Bereich ist beabsichtigt eine Spielhalle anzusiedeln. Im ausgewiesenen Mischgebiet „Kelterplatz“ wären nicht kerngebietstypische Vergnügungsstätten bis zu einer Fläche von 100 m² zulässig. Eine entsprechende Nutzung dieser Fläche würde jedoch nach Auffassung der Verwaltung die ursprünglich vorgesehene städtebauliche Zielsetzung erheblich beeinträchtigen.


Einstimmig wurde

b e s c h l o s s e n :


Durch eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes  „Kelterplatz -1.Änderung“ (Neufassung) ist die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten ausgeschlossen.



Tagesordnungspunkt 6

Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes „Kelterplatz 2. Änderung“


Zur Sicherung der Bauleitplanung ist für das betreffende Plangebiet eine Veränderungssperre zu erlassen.

Mit der Veränderungssperre, die als Satzung beschlossen wurde, besteht für den künftigen räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes  ein generelles Veränderungsverbot. Dies gilt hier insbesondere für eine bauliche Nutzung im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre. Konkret bedeutet dies, dass eine Baugenehmigung für die beantragte Vergnügungsstätte (Spielhalle) von der Baurechtsbehörde nicht erteilt werden kann, obwohl die Bebauungsplanänderung noch nicht in Kraft getreten ist.



Tagesordnungspunkt 7

Aufdimensionierung des Entwässerungskanals in der Kreuzäckerstraße; Grundsatz- und Ausschreibungsbeschluss

Unter der Haushaltsstelle 2.7000.950000 sind im Vermögenshaushalt 2010 für eine Aufdimensionierung des Entwässerungskanals in der Kreuzäckerstraße Haushalts-mittel in Höhe von 150.000,--€ eingestellt.

Die Durchführung der Maßnahme ist dringend erforderlich, da sich bei Starkregen erhebliche Rückstauprobleme insbesondere in den Bereichen Richard-Wagner-Straße und Johann-Strauß-Weg ergeben haben.

Einstimmig wurde

b e s c h l o s s e n:


Die Maßnahme wird im Grundsatz durchgeführt und das Ingenieurbüro Rauschmaier wird mit der Ausschreibung beauftragt.



Tagesordnungspunkt 8

Bekanntgaben und Anfragen