Gemeinderatssitzung vom 15.06.2010 PDF Drucken E-Mail
Tagesordnungspunkt 1

Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

 

Tagesordnungspunkt 2

 

Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs-planes nach § 12 BauGB zum Bau einer Biogasanlage;

Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Form der Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Die Bioenergie Oberes Bottwartal GmbH & Co. KG (Landwirte aus  Beilstein, Oberstenfeld und Helfenberg) hat die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan nach  § 12 BauGB zum Bau einer Biogasanlage im Gewann „Hasensprung“ beantragt.

 

Die Vorhabenträger haben sich im Antrag bereiterklärt, für das Bauvorhaben und die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen einen mit der Stadt abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan auf eigene Kosten auszuarbeiten und sich zur Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen und zur Realisierung des Bauvorhabens innerhalb einer noch zu bestimmenden Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten in einem Durchführungsvertrag zu verpflichten.

 

Die Planung wird in Abstimmung mit der Stadt und nach den im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Verfahrensschritten (Gemeinderatsbeschlüsse, Auslegung usw.) durchgeführt. Hierfür ist es erforderlich, einen Vorvertrag und im weiteren Verfahren einen Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Beilstein und den Vorhabenträgern abzuschließen. Die Verträge werden im weiteren Verfahren dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde die Maßnahme generell begrüßt. Es wurde Wert darauf gelegt, dass eine vertragliche Verpflichtung über die Nutzung eigener Grasflächen aufgenommen wird.

 

Einstimmig wurde

b e s c h l o s s e n:

 

  1. Dem Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Grundstücke entsprechend dem Abgrenzungsplan vom 26.5.2010 wird zugestimmt.

  2. Für den im Plankonzept und Abgrenzungsplan dargestellten Bereich wird nach  § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird vom Vorhabenträger  (Antragsteller) ausgearbeitet.

  3. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Informationsveranstaltung mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.

  4. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal die Änderung des Flächennutzungsplanes (sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB) zu beantragen.

 

Tagesordnungspunkt 3

Neubau eines Feuerwehrhauses;

Baubeschluss und Vergabebeschlüsse für Bauarbeiten

Der Gemeinderat hat in seiner April-Sitzung  beschlossen, die Entscheidung über die Vergabe der Erd-, Beton- und Maurerarbeiten, der Zimmerarbeiten, der Dachab-dichtungs- und der Dachdeckerarbeiten, sowie der Klempnerarbeiten zu vertagen.

Die Ausschreibung hatte ergeben, dass die Kostenberechnung um rd. 237.000 € überschritten wurde. Es wurde deshalb nach Einsparpotentialen in den einzelnen Gewerken gesucht.

Die Ergebnisse wurden dem Projektausschuss Feuerwehrhaus und dem Gemeinderat erläutert.

Nach dem vorgelegten Kostenvergleich betragen die Mehrkosten nunmehr nur rd. 37.000 €.

Die Erd-, Beton- und Maurerarbeiten sowie die Zimmerarbeiten, Dachdeck- und Dämmarbeiten könnten nun vergeben werden.

Das Büro Drees & Sommer hat festgestellt, dass das  Ausschreibungsergebnis der Technikgewerke Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro insgesamt erheblich über der Kostenschätzung liegt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass insbesondere die Heizungstechnik, Lüftungstechnik und Gebäudeautomation auf einem sehr hohen Standard ausgeschrieben wurden.

Es wurde vorgeschlagen, diese Gewerke aufzuheben und die Planung umfassend zu überarbeiten und neu auszuschreiben.

 Die Verwaltung hat vorgeschlagen, die Gewerke öffentlich auszuschreiben.

 Da mit den Arbeiten Anfang Juli begonnen werden soll, hat die Verwaltung vorgeschlagen, die Arbeiten der Rohbaugewerke an den jeweils günstigsten Bieter zu vergeben.

 

 Mit 4 Stimmenthaltungen wird mehrheitlich

 

b e s c h l o s s e n :

 

  1. Der Durchführung der Baumaßnahme wird zugestimmt (Baubeschluss).

 

  1. Die Gewerke Erd-, Beton- und Mauererarbeiten an die Bietergemeinschaft A. Müller GmbH, Beilstein-Billensbach und Karl Köhler GmbH, Besigheim, zum Angebotspreis von brutto 952.409,23 €, das Gewerk  Zimmerarbeiten an die Fa. Thomas Bauer GmbH, Beilstein, zum Angebotspreis von 179.775,14 € brutto, die Dachabdichtung- und Dachdeckerarbeiten  an die Fa. Schmid Bedachungen GmbH, Lauffen zum Angebotspreis von 46.046,52 € brutto und  sowie die Klempnerarbeiten an die Fa. Wolfgang Lang, Beilstein zum Angebotspreis von 14.264,05 € brutto vergeben.

 

  1. Die Ausschreibung für die Technikgewerke Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro werden aufgehoben.

 

  1. Die Technikgewerke werden erneut ausgeschrieben. Die Ausschreibung soll im öffentlichen Verfahren erfolgen.

 

  1. Dem Architekturbüro Roland Kiderlen, Stuttgart, werden die weiteren Leistungsphasen zur Realisierung des Bauvorhabens übertragen.

 


Tagesordnungspunkt 4

Aufdimensionierung des Entwässerungskanals in der Kreuzäckerstraße;

Baubeschluss und Vergabe der Arbeiten

 

 

Der Gemeinderat hat in seiner März-Sitzung  beschlossen, die Tiefbauarbeiten für die Kanalaufdimensionierung in der Kreuzäckerstraße  öffentlich auszuschreiben.

 

Insgesamt haben 8 Firmen Angebote abgegeben. Die vom Ing.-Büro Alfred Rauschmaier, Bietigheim-Bissingen, geprüft wurden.

 

Günstigste Bieterin ist die Bietergemeinschaft Klöpfer/ATS-Bau, Winnenden/ Markgröningen mit 117.808,88 Euro.

 

Die Verwaltung und das Ingenieurbüro Rauschmaier haben vorgeschlagen, die Arbeiten an diese Bietergemeinschaft zu vergeben.

 

Einstimmig wird

b e s c h l o s s e n :

  1. Die Tiefbauarbeiten für die Kanalsanierung in der Kreuzäckerstraße werden durchgeführt (Baubeschluss).

 

  1. Die Arbeiten werden an die Bietergemeinschaft Klöpfer/ATS-Bau, zum Angebotspreis von 117.808,88 Euro vergeben.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, den entsprechenden Bauvertrag abzuschließen.

 

 


 

Tagesordnungspunkt  5

Neubestellung des Gutachterausschusses nach § 192 BauGB

Nach § 192 BauGB werden zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet.

Nach § 2 der Gutachterausschussverordnung werden der Vorsitzende und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter von den Gemeinden auf vier Jahre bestellt.


Gewählt wurden:

 

Vorsitzender:                        StR Walter Weller

Stellvertreter:                        StR Bernd Kircher

 

Weitere Mitglieder:             

StR Werner Bauer

StR Thomas Bauer

StR Werner Müller

StR Bernd Gemmrich

StR Armin Maurer

und Reiner Siegele, Vorsitzender des Ortsvereins der Weingärtner und Landwirte

Als Vertreter der Finanzbehörde wurden Herr Werner Reich als ehrenamtlicher Gutachter und Herr Egon Schwarz als dessen Stellvertreter bestellt.

 

Einstimmig wird

b e s c h l o s s e n :

Der Vorsitzende wird ermächtigt, die Bestellung der gewählten Vertreter  vorzunehmen.



Tagesordnungspunkt  6

Bekanntgaben und Anfragen

Zweckverband Hochwasserschutz Bottwar, Hochwasserbecken Hoftal

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Arbeiten für den Bau des Hochwasserrück-haltebeckens Hoftal ausgeschrieben wurden. In der Sitzung vom 12.7.2010 sollen die Arbeiten an den günstigsten Bieter vergeben werden. Nach Abzug der Landes-zuschüsse müssten die Städte Großbottwar, Steinheim, Beilstein und die Gemeinde Oberstenfeld noch 1.296.956,90 € finanzieren.

Die Stadt Beilstein muss 7 % der Kosten aufbringen, dies seien rd. 90.000 €.