Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 PDF Drucken E-Mail

 

AUS DEM GEMEINDERAT

Sitzung vom 17. Januar 2012



Tagesordnungspunkt  1

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sit-zung


Die Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom  13. Dezember  2011 wurden durch Verlesen bekanntgegeben.




Tagesordnungspunkt  2

Energielieferung für  das Schul-und Sportzentrum; Beauftragung der Klimaschutz-  und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA) mit der Ausschreibung eines Energieliefercontractings


Die KEA hat für das Schul- und Sportzentrum eine Potentialanalyse erstellt. Das Ergebnis wurde in der Sitzung am 13.12.2011 im Gemeinderat vorgestellt.

In einem weiteren Schritt ist die Energielieferung neu auszuschreiben, da der  Energieliefervertrag  für das Schul- und Sportzentrum mit der Kraft-Wärmeanlagen GmbH  zum 31.8.2012 gekündigt wurde.

Die KEA hat am 27.5.2011 mit der Erstellung der Potentialanalyse auch eine Contractingausschreibung angeboten.


Mehrheitlich wurde

b e s c h l o s s e n :


Die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH wird beauftragt, ein Energieliefercontracting für das Schul- und Sportzentrum auszuschreiben. Vor der Ausschreibung werden die Unterlagen im Gemeinderat vorgestellt.

 



Tagesordnungspunkt  3

Einweisung des künftigen Bürgermeisters Patrick Holl in eine Be-soldungsgruppe des Landeskommunalbesoldungsgesetzes

Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Landeskommunalbesoldungsgesetz (LKomBesG) sind die kommunalen Wahlbeamten nach sachgerechter Bewertung, insbesondere unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl sowie des Umfangs und des Schwierigkeitsgrades des Amtes, in eine der nach § 2 LKomBesG in Betracht kommenden Besoldungsgruppe einzuweisen.

Umfang und Schwierigkeitsgrad des Amtes in Beilstein rechtfertigen eine Einweisung in die höhere Besoldungsgruppe B 2.


Einstimmig wurde

b e s c h l o s s e n :


Das Amt des Bürgermeisters in der Stadt Beilstein wird nach Besoldungsgruppe B 2 bewertet. Der künftige Bürgermeister Patrick Holl wird ab 01. Februar 2012 in die Besoldungsgruppe B 2 eingewiesen.



Tagesordnungspunkt  4

Wahl eines Mitglieds des Gemeinderats zur Vereidigung und Verpflichtung des neuen Bürgermeisters


Nach § 42 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird der Bürgermeister in öffentlicher Sit-zung im Namen des Gemeinderats durch ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied vereidigt und verpflichtet.

Es ist allgemein üblich, dass diese Verpflichtung der Stellvertretende Bürgermeister vornimmt.


Einstimmig wurde

b e s c h l o s s e n :


Stadtrat und 1. Stellvertretender Bürgermeister Walter Weller übernimmt die Vereidi-gung und Verpflichtung des neuen Bürgermeisters.

 

 


Tagesordnungspunkt  5


Vermietung des Feuerwehrhauses Schmidhausen an das
Deutsche Rote Kreuz


Die Stadt Beilstein überlässt dem Deutschen Roten Kreuz –Ortsverein Beilstein–  kostenfrei das Feuerwehrhaus Schmidhausen.

Zur Begründung hierfür kann insbesondere geltend gemacht werden, dass das Deutsche Rote Kreuz Mitte der achtziger Jahre den Anbau an das Feuerwehrhaus Beilstein in Eigenleistung ausgeführt hat.


Einstimmig wurde

b e s c h l o s s e n :


Dem vorgelegten Mietvertrag wurde zugestimmt.



Tagesordnungspunkt  6

Einrichtung eines Modellversuches für einen G8+Zug (9-jähriges Gymnasium) am Herzog-Christoph-Gymnasium


Landesweit soll zum Beginn des Schuljahres 2012 an 22 Gymnasien ein Modellversuch für ein 9jähriges Gymnasium eingerichtet werden.

Die Schulkonferenz des Herzog-Christoph-Gymnasiums bat den Schulträger um Zustimmung, dass das Herzog-Christoph-Gymnasium einen dieser Modellversuche beantragt.


Mehrheitlich wurde

b e s c h l o s s e n :


Die Stadt beantragt einen Modellversuch für einen G8+ Zug am Herzog-Christoph-Gymnasium.



Tagesordnungspunkt  7

Haushaltssatzung 2012; Haushaltsplan 2012 und mittelfristige Fi-nanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2011 - 2015 und Wirtschaftsplan 2012 für das städtisch Wasserwerk
hier: Änderungsanträge


Der Haushaltsplan wurde von der Verwaltung in der November-Sitzung eingebracht. Der Gemeinderat hatte über die von den Fraktionen eingebrachten Änderungsanträge beraten und beschlossen. Gegenüber der Einbringung des Haushalts haben sich folgende Änderungen ergeben:


Verwaltungshaushalt


Einnahmen

Zuschüsse Kinderbetreuung                                   + 140.463 €
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer           +   95.330 €
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer                   +     3.519 €
Schlüsselzuweisungen                                            +   84.680 €
Familienleistungsausgleich                                    +     8.549 €

 

Ausgaben

Renovierung Hausmeisterwohnung                     +   80.000 €

Personalkosten Kindergarten                              +   22.000 €
Dachsanierung Kindergarten Birkenweg            -   50.000 €
Bodenbelag Sporthalle                                         +   50.000 €
Stadien und Sportplätze                                       +   10.000 €
Bestuhlung Stadthalle                                           +   40.000 €
Gebäudeunterhaltung Forstwirtschaft                  -   20.000 €
Feuerwehrmagazin Schmidhausen                     +  10.000 €
FAG-Umlage                                                          +   17.664 €
Kreisumlage                                                           +   18.717 €


Vermögenshaushalt

Herzog-Christoph-Gymnasium – Einbau Gefahrstoffschrank            +   20.000 €

Herzog-Christoph-Gymnasium – Planungsrate NWT                         +   10.000 €
Bolzplatz Brühlwiesen                                                                             +   20.000 €
Fuß-Radweg Söhlbach                                                                           +   20.000 €

Die Haushaltssatzung 2012 sowie der Wirtschaftsplan 2012 mit mittelfristiger Finanzplanung für das städtische Wasserwerk wurden einstimmig   b e s c h l o s s e n.



Tagesordnungspunkt  8

Bekanntgaben und Anfragen




Ausschuss für Umwelt und Technik

Sitzung vom 17. Januar  2012


1. Erteilung des städtischen Einvernehmens zu Bauanträgen

Zu drei Bauanträgen wird das Einvernehmen der Stadt  erteilt. Zu einem Bauantrag wird das Einvernehmen der Stadt nicht erteilt.